2Gplus – Erleichterung
Seit 20.01.2022 gelten für das Sportschießen aktualisierte 2Gplus-Regelungen.
Für Sportstätten in geschlossenen Räumen gilt allgemein die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die unter 14 Jahre alt sind, Zugang haben, sofern zusätzlich eine negativer Testnachweis erbracht wird.
Jede Schützin, jeder Schütze hat bei Besuch des Schützenheimes den notwendigen Nachweis zu erbringen, oder ist mit Hilfe eines mitgebrachten Selbsttest unter Aufsicht zu testen.
Ausnahmen sind Minderjährige, speziell Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen. Eine Testung wird auch in diesem Fall nahegelegt.
Seit neuestem entfällt die Testpflicht auch für „Geboosterte“ und „Genesene“ mit entsprechendem Nachweis.
Die aktuellen Regelungen erlauben eine nahezu uneingeschränkte Weiterführung des Schießbetriebes.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Weitergehende Informationen unter BSSB.de.