Schutz- und Hygienekonzept

Wir sind mit Abstand die Besten

Zum Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:

Alwin Baur, 1. Schützenmeister

1. Allgemeines

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
  • Während des Trainings (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes am Schießstand grundsätzlich keine Einwände (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung, beim Duschen und anderen in der BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) ausgenommenen Bereichen. Im Wirtschaftsraum kann unter Einhaltung des Mindestabstandes an den Tischen die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten / Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände / Schützenheim zu verlassen.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber). Dieses Verfahren ist unter Punkt 3 dieser Verordnung beschrieben.
  • Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.
  • Die Gruppengröße ist entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anzupassen, ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen.
  • Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln.
  • Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)

  • Schützinnen und Schützen werden gebeten, eigene MNB mitzubringen.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung und anderen in der BayIfSMV ausgenommenen Bereichen. Im Wirtschaftsraum kann unter Einhaltung des Mindestabstandes an den Tischen die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
  • Ein unberechtigtes Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.
  • Beim Betreten und Verlassen des Schützenheimes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Auf den Wegen zum Schießstand, Verlassen des Schießstandes, auf den Wegen zu den Tischen und zu den sanitären Anlagen ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
  • Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht. Die Eintragung erfolgt in der Schießkladde bei der Scheibenausgabe. Jeder Anwesende hat selbst Sorge dafür zu tragen, dass seine Kontaktdaten dort eingetragen werden.

4. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände

  • Desinfektionsmittel werden am Schießstand sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.
  • Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene.
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion.
  • Bereitstellung von hautschonender Seife.
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung.
  • Bei Betreten des Schützenheimes sind die Hände zu desinfizieren bzw. mit Seife zu reinigen. Hierfür steht am Eingang eine geeignete Vorrichtung bzw. können auf der Damentoilette die Hände mit Seife gewaschen werden. In dieser Ausnahmesituation können auch Männer das Waschbecken im Vorraum der Damentoilette benutzen.

5. Belüftung mit Außenluft bei Raumschießanlagen

  • Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raum-/Hallengröße und Nutzung zu berücksichtigen.
  • Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen.
  • Bei der vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Erregerübertragung kommt, z. B. durch Reduzierung des Umluftanteils.
  • Die Lüftungsanlage ist so einzustellen, dass genügend Luftaustausch gewährleitet werden kann um mit möglichst großem Außenluftanteil einen ausreichenden Luftwechsel ist zu ermöglichen.

6. Ehrenamtliche Tätigkeit

  • Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, sofern möglich, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt.

7. Zutritt vereinsfremder Personen zum Schießstand und Vereinsgelände

  • Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern, Vereinsmitgliedsanwärtern oder sonstigen Berechtigten betreten werden.

8. Sanitärräume

  • In den Sanitärräumen ist auf den Mindestabstand und die Benutzung der Mund-Nasen-Bedeckung zu achten.

9. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation

  • Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
  • Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.

10. Sonstige Hygienemaßnahmen am Schießstand

  • Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Waffen. Leihwaffen und Leihbekleidung werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt.
  • Bei der Benutzung von Leihhandschuhen ist darunter ein Baumwollhandschuh zu tragen. Dieser wird bei Bedarf vom Verein bereitgestellt und geht in den Besitz des Schützen über, den er am nächsten Training/Wettkampf gewaschen mitzubringen hat.

Reisensburg, 11.09.2020

Alwin Baur, 1. Schützenmeister